Die Kanzlei von PrivDoz. Dr. Krahl vertritt im Schwerpunkt bundesweit Mandate der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in allen Instanzen. Das Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisangelegenheiten und die Schadensregulierung von Verkehrsunfällen bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei, oftmals auch in Verbindung mit der Verteidigung von Straßenverkehrsdelikten oder in Bußgeldverfahren inclusive des Fahrerlaubnisrechts. Die erforderlichenfalls sachgebietsübergreifende Bearbeitung von Rechtsfällen ist besonderes Anliegen der Kanzlei im Interesse des Rechtsbeistandes aus einer Hand. Die wissenschaftliche Bearbeitung von Mandaten ist im Bedarfsfall ebenso eine Selbstverständlich- keit. 

 

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Priv. Doz. Dr. jur. Matthias Krahl studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main und promovierte dort 1985 mit einer Dissertation zum Strafrecht. Am Landgericht Frankfurt/Main wurde das juristische Referendariat absolviert. An der Leibniz-Universität Hannover habilitierte sich PD Dr. Krahl 1997 mit  einer Schrift zum Strafrecht und erlangte die Lehrbefugnis für die Rechtsgebiete Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzugsrecht.


Seither lehrte PD Dr. Krahl bis heute regelmäßig an deutschen Universitäten in Hannover, Leipzig, Bielefeld im Strafrecht und Strafprozessrecht und insbesondere Strafverteidigung im Schwerpunktstudium Kriminalwissenschaften als Privatdozent an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main seit 2010.


2005 wurde PD Dr. Krahl von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main als Rechtsanwalt zugelassen. Diese verlieh ihm 2011 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahren auf der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt PD Dr. Krahl ist seit 30 Jahren auf das Strafrecht spezialisiert.


Auch absolvierte Rechtsanwalt PD Dr. Krahl Fachanwaltslehrgänge zu den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht zur Ergänzung seines Dienstleistungsangebotes insb. im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.


Von der Bundesrechtsanwaltskammer wurde das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" im Jahr 2017 verliehen sowie von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main das Fortbildungssiegel erteilt.


 *Privatdozent, abgekürzt PD oder Priv.-Doz., ist an einer Universität die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung und Lehrverpflichtung, der jedoch keine Professur innehat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt und verpflichtet. Es wird durch die akademische Bezeichnung des Privatdozenten kein Amts- oder Dienstverhältnis begründet.